Buchhaltung und Controlling

Egal, ob Sie die Buchhaltung lediglich führen, weil der Gesetz-
geber dies von jedem Unternehmer verlangt, oder ob Sie ein
wirkliches Interesse daran haben, laufend über den Geschäfts-
gang informiert zu sein ...

... wir bieten unseren Kunden verschiedene Möglichkeiten an,
damit am Schluss eine gesetzeskonforme Buchhaltung, Jah-
resrechnung und Steuererklärung entsteht und gleichzeitig
auch alle Meldungen, wie z.B. an die MWSt-Verwaltung und
an die Sozialversicherungen vollständig erledigt sind.

Die für Sie einfachste Variante ist jene, bei welcher Sie uns pro
Quartal, pro Semester oder einmal pro Jahr die Kassa-, Post-
und Bankauszüge sowie die dazu gehörenden Belege der Ein-
nahmen (Kundenrechnungen) und Ausgaben (Lieferantenrech-
nungen) übergeben.

Anhand dieser Unterlagen verbuchen wir die entsprechende Pe-
riode, erstellen die MWSt-Abrechnung und reichen diese elektro-
nisch ein, sodass Sie lediglich noch die Überweisung vornehmen
müssen.

Im ersten Halbjahr nach Geschäftsjahresabschluss erstellen wir
den Jahresabschluss und die Steuererklärung. Dabei ist es für
uns selbstverständlich, dass Sie alle Unterlagen fertig gedruckt
zur Unterzeichnung und Einreichung erhalten.

Wenn Sie selbst mehr Kontrolle über Ihre Finanzen übernehmen
möchten, führen Sie die Buchhaltung auf Ihrem eigenen System
weitgehend selbst. Sie kontieren und buchen regelmässig Ihre
Kassa-, Post- und Bank-Belege und stimmen jeweils zum Monats-
ende die Geldkonti ab.

Wir von unserer Seite unterstützen Sie bei der Erstellung des
Jahresabschlusses und der Steuererklärung und, wenn Sie dies
wünschen, auch beim Erstellen der quartalsweisen oder halb-
jährlichen MWSt-Abrechnungen.

Dabei kontrollieren wir gleich auch die im entsprechenden Zeit-
raum vorgenommenen Kontierungen. Bedingt durch die MWSt-
Abrechnung erfolgt dies meist pro Quartal oder pro Semester.

Diese Variante hat für Sie den Vorteil, dass Sie im eigenen Haus
auf Knopfdruck laufend über den Geschäftsgang informiert sind
und trotzdem auf professionelle Unterstützung im Hintergrund
zählen können.

Wenn Sie Hilfe bei der Evaluation einer geeigneten Buchhaltungs-
oder ERP-Software benötigen, unterstützen wir Sie gerne mit
unserer langjährigen Erfahrung in der Einführung und Wartung
von Systemen im Finanzwesen und Controlling.

Wenn Sie selbst möglichst wenig mit der Buchhaltung zu tun
haben, aber trotzdem keine Buchhalterin oder keinen Buchhal-
ter auf Ihrer Lohnliste haben möchten, bieten wir Ihnen die
Möglichkeit an, dass wir die gesamte Buchhaltung bei Ihnen vor
Ort auf Ihrem eigenen System oder in unserer Cloud-Lösung
führen.

Dabei kommen unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter so oft,
wie die Grösse der Buchhaltung es erfordert, bei Ihnen vorbei
und führen die gesamte Buchhaltung vor Ort, wie wenn Sie
selbst Fachleute für das Finanz- und Rechnungswesen ange-
stellt hätten.

Dabei konzentrieren wir uns nicht nur auf das Kontieren und
Buchen der einzelnen Belege, sondern übernehmen auch ver-
schiedene andere Arbeiten, wie ...

... Debitoren-Belege über Debitoren-Hilfsbücher verbuchen
... Debitoren-Management inkl. Mahn- und Betreibungswesen
... Kreditoren-Belege über Kreditoren-Hilfsbücher verbuchen
... Kreditoren-Zahlläufe (DTA, Vergütungen etc.) durchführen
... Verwaltung des Personals inkl. Versicherungsmeldungen
... Durchführen von Lohnläufen inkl. Abrechnung u. Zahlung
... Abklärungen mit Behörden und Versicherungen
... Lohnmeldungen am Jahresende
... Abklärungen mit Kunden und Lieferanten
... etc. etc.

Und das alles, ohne dass Sie eine Buchhalterin oder einen Buch-
halter angestellt haben.

Sie werden überrascht sein, zu welch günstigen Konditionen Sie
all diese Leistungen im Vergleich zu eigenem Buchhaltungsper-
sonal erhalten können. Fragen Sie nach einem Angebot. Die
Kontaktdaten finden Sie hier