Spenden

Soviel sei vorweg bereits gesagt. Spenden können steuerlich nur in Abzug
gebracht werden, wenn sie gemeinnützigen Institutionen zukommen. Auf
den Web-Seiten der Steuerverwaltungen kann meist eine Liste der gemein-
nützigen Institutionen heruntergeladen werden. Beispiel: Kanton AR

Im Kanton Appenzell Ausserrhoden muss die Spende mindestens Fr. 100.-
betragen und kann bis max. 20% vom Nettoeinkommen steuerlich in Abzug
gebracht werden. Bei juristischen Personen sind es 20% vom Reingewinn.

Seit 2011 sind auch Spenden an politische Parteien steuerlich abzugsfähig,
vorausgesetzt, die Partei erfüllt eine der folgenden Voraussetzungen.

Die Partei ist gemäss Art. 76a des Bundesgesetzes über die politischen
Rechte im Parteienregister eingetragen.

Die Partei ist in einem kantonalen Parlament vertreten

Die Partei hat in einem Kanton mindestens 3% Wählerstimmen erreicht.