Säule 3a

Angestellte (Ehemann und Ehefrau, sofern beide angestellt sind), welche in
eine 2. Säule einzahlen, können folgende Maximalbeträge in die Säule 3a
einzahlen und in der Steuererklärung in Abzug bringen.

2018: Fr. 6'768.-
2019: Fr. 6'826.-
2020: Fr. 6'826.-
2021: Fr. 6'883.-
2022: Fr. 6'883.-
2023: Fr. 7'056.-


Selbständigerwerbende oder Angestellte, welche nicht in eine Pensionskasse
einzahlen, können 20% des Erwerbseinkommens (Bruttolohn - Abzüge für AHV,
IV, EO und ALV) steuerbefreit in die Säule 3a einzahlen.

2018: Fr. 33'840.-
2019: Fr. 34'128.-
2020: Fr. 34'128.-
2021: Fr. 34'416.-
2022: Fr. 34'416.-
2023: Fr. 35'280.-


Wichtig ist, dass die Einzahlung bis spätestens 31.12.2022 auf dem Konto bei
der Bank oder Versicherung gutgeschrieben war bzw. für 2023 spätestens am
31.12.2023 auf dem Konto der Bank oder Versicherung gutgeschrieben ist.

Seit dem 1.1.2008 können auch ordentlich Pensionierte bis zum Alter von 69
Jahren (Frauen) bzw. 70 Jahren (Männer) steuerbegünstigte Einzahlungen in
die Säule 3a leisten und den Bezug der Altersleistungen bis dahin aufschieben.