Krankheitskosten

Egal, ob es die Zahnstellungskorrektur der Kinder, die eigene Sanierung des
Gebisses oder eine länger dauernde Arzt-, Naturarzt- oder Spitalbehandlung
ist.

Derjenige Teil der Krankheitskosten, welche nach Abzug der Versicherungs-
beiträge selbst getragen werden müssen, ist steuerlich abziehbar.

Eine detaillierte Aufstellung lohnt sich jedoch nur, wenn die Summe aller selbst
getragenen Kosten 5% des steuerbaren Nettoeinkommens übersteigen. Da man
dies jedoch anfangs Jahr noch nicht beurteilen kann, ist es unbedingt notwen-
dig, alle Belege zu sammeln.

Bei den Medikamenten sind jedoch nur diejenigen steuerlich abzugsfähig, welche
ärztlich verordnet wurden.

Beachten Sie auch bei den Krankheitskosten, dass nur diejenigen Kosten
steuerlich in Abzug gebracht werden können, welche bis 31.12.2022 auch
tatsächlich selbst bezahlt und nicht nur in Rechnung gestellt wurden. Das
Gleiche gilt für das Jahr 2023.